„Pure“ Hilfe für die Kulturschaffenden

Man könnte meinen, dass Kultur in der Krise besonders wichtig ist, aber aktuell sind es vor allem die Kulturschaffenden, die durch das Raster der Hilfsprogramme des Bundes fallen. Nicht nur Künstler und deren Agenturen, sondern auch Event- und Veranstaltungstechniker, Caterer oder Zeltbauer fallen darunter. Das Land NRW hat darauf mit einem ersten Sofortprogramm reagiert. Aus Sicht der Freien Demokraten ist auch der Kreis aufgefordert, seinen eigenen Auftragnehmern, die durch den Ausfall von KulturPur – oder wie die Liberalen es sehen, durch die Verschiebung des Events auf dem Giller – in der Krise zu helfen. Sie stellen daher den Antrag, dass die Auftragnehmer ein zinsloses Darlehen auf die bestätigten Aufträge in Höhe von 50 Prozent aufnehmen können. Dabei spielt die Klärung der Frage eine Rolle, ob KulturPur im kommenden Jahr eine nachholende oder neue Veranstaltung ist. Das könnte Auswirkung auf die Vergabevorschriften haben. Deshalb steht im Antrag der FDP explizit, dass KulturPur 2021 nicht als neues, sondern als nachholendes Event durchgeführt werden soll. „Wir wollen alles versuchen, damit den Künstlern und Eventtechnikern geholfen wird, die sich ja schon einmal im Wettbewerb durchgesetzt haben. Deswegen spielt dieser Aspekt eine entscheidende Rolle. Wir haben die Verwaltung gebeten, dass mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl zu prüfen, damit die geschlossenen Verträge ihre Gültigkeit behalten. In den dreißig Jahren von KulturPur sind viele wertvolle Partnerschaften entstanden, die auch Teil des Erfolgs des Zeltevents sind. Wir wollen, dass davon keine auf der Strecke bleibt“, erklärt Fraktionschef Guido Müller.

Kulturellen Dienstleistern den Rücken stärken

Im konkreten Antrag fordern die Liberalen, dass Dienstleister und Künstleragenturen bei Bedarf in 2020 den zinsfreien Kredit über 50 Prozent der ausgeschriebenen oder verhandelten Gesamtsumme erhalten können. Das Darlehen ist nach dem Abschluss von KulturPur 2021 fällig und vollständig zurückzuzahlen – unabhängig davon, ob die in 2020 vereinbarte Leistung dann schließlich erbracht wurde oder nicht. „Künstler, Veranstaltungsagenturen, Zeltbauer und Veranstaltungstechniker sind besonders hart von den Beschränkungen durch die Corona-Pandemie betroffen. Wir sehen es als fair und geboten an, dass die Partner von KulturPur, die sich für die 30. Auflage in 2020 qualifiziert haben oder ausgesucht worden sind, unsere Rückendeckung und Unterstützung erhalten“, so Müller ergänzend. Die Kredite sollen nur an natürliche Personen, den Geschäftsführern der Unternehmen, mit persönlicher Haftung vergeben werden. Sie werden mit den 2021 zu erbringenden Dienstleistungen für KulturPur verrechnet. Das Restrisiko einer privaten Insolvenz bleibt natürlich, soll aber durch Bürgschaft oder Versicherung weitgehend minimiert werden. Ende Juni wird der Kreistag den Antrag der FDP beraten. Die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien wurden bereits im April über den Vorschlag informiert.