Sonderkreistag: Stellenplan gesichert!
Die Fraktionen CDU, SPD, B90/Grüne, FDP und UWG/Volt haben sich auf einen Stellenplan für den Sonderkreistag am Freitag verständigt. Dieser ist Voraussetzung, dass überhaupt ein Haushalt beschlossen werden kann. Der erzielte Kompromiss sichert die Handlungsfähigkeit im Kreis, setzt den Weg der Sparsamkeit fort und gibt dem Landrat auch „Beinfreiheit“ in seinem Personalmanagement. Vor allem ist der Antrag aber der Beweis, dass der Kreistag Siegen-Wittgenstein noch klare Mehrheiten bilden kann – auch wenn das manchmal länger dauern kann.
Fünf Fraktionen unterbreiten gemeinsamen Vorschlag
Nach intensiven und mehrwöchigen Beratungen haben sich CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP sowie UWG/Volt auf einen gemeinsamen Antrag zum Stellenplan 2026 im Rahmen der Haushaltssatzung verständigt. Der fraktionsübergreifende Schulterschluss unterstreicht den gemeinsamen politischen Willen, die Haushaltskonsolidierung konsequent fortzuführen, Einsparpotenziale zu nutzen und Doppelstrukturen im Kreis Siegen-Wittgenstein zu vermeiden. Er ist auch die Einsicht, dass man als Kreistag das Gemeinsame und nicht das Trennende voranstellen sollte. Die Gespräche sind freundschaftlich und stillschweigend unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt. Die Vertraulichkeit wurde gewahrt. Die antragstellenden Fraktionen betonen, dass der gemeinsame Antrag Ausdruck eines breiten politischen Konsenses ist. Ziel bleibt es, den eingeschlagenen Konsolidierungspfad verlässlich fortzusetzen und damit Planungssicherheit für Verwaltung und Politik gleichermaßen zu schaffen.
Festhalten am Sparwillen
Im Mittelpunkt des Antrags steht die klare Orientierung am bereits im Jahr 2025 mehrheitlich beschlossenen Kurs. Der Kreistag bekräftigt diesen Beschluss ausdrücklich als maßgebliche Grundlage für die Haushalts- und Stellenplanberatungen 2026. Auch wenn Stellenpläne formal jährlich neu beschlossen werden müssen, sehen sich die beteiligten Fraktionen und Gruppen weiterhin an die damalige politische Willensbekundung gebunden. Konkret bedeutet dies: Der Stellenplan 2026 wird auf Basis des 2025 vereinbarten, mehrjährigen und begrenzten Stellenaufwuchses beraten. Der damals festgelegte Rahmen – ein gestreckter Aufbau von insgesamt 30,8 zusätzlichen Stellen – bleibt verbindlich. Ebenso sind die beschlossenen Sperrvermerke, Befristungen und zeitlichen Staffelungen konsequent einzuhalten.
Ausnahme bei geförderten Stellen
Eine klar definierte Ausnahme gilt lediglich für vollständig drittfinanzierte Stellen. Diese können zugelassen werden, wenn sie ausschließlich für die Dauer der Förderung eingerichtet, eindeutig befristet und nicht automatisch über den Förderzeitraum hinaus fortgeführt werden. Eine spätere Weiterführung bedarf in jedem Fall eines erneuten Beschlusses des Kreistages. Teilweise geförderte Stellen hingegen werden vollständig auf den Stellenaufwuchs angerechnet, da sie den Kreishaushalt mit Eigenmitteln belasten. Mit dem Beschluss setzt der Kreistag ein deutliches Signal für eine verantwortungsvolle Personalpolitik: Notwendige Aufgaben sollen weiterhin erfüllt werden, gleichzeitig bleibt die finanzielle Belastung des Kreises im Blick. Die konkrete Ausgestaltung und Verteilung der Stellen liegen – im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten – beim Landrat. Er erhält mit diesem Antrag auch Beinfreiheit für die interne Arbeit der Verwaltung.